19.07.2024

Bekanntmachung Wiederkehrender Beitrag Ausbau Teilbereich Bahnhofstraße Monsheim

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass wir für den dem Ausbau des Teilbereichs der Bahnhofstraße in Monsheim erstmals den wiederkehrenden Ausbaubeitrag erheben müssen. Der Wiederkehrende Beitrag ist eine Form der Finanzierung von kommunalen Straßenbaumaßnahmen, bei der die Baukosten, abzüglich des 25 %igen Gemeindeanteils, auf alle zum Zeitpunkt der Beitragsveranlagung beitragspflichtigen Grundstücke des betroffenen Abrechnungsgebietes (Monsheim/ Kriegsheim) verteilt werden. Der in der Vergangenheit angewandte sogenannte „Einmalbeitrag“, bei dem ausschließlich Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straße für Beiträge herangezogen wurden, darf aufgrund gesetzlicher Änderungen in Rheinland-Pfalz nicht mehr erhoben werden. Die Ausbaubeitragssatzung war entsprechend zu ändern. Notwendige Maßnahmen wie der Ausbau von Straßen, Straßenbeleuchtung oder Bürgersteigen sollen dadurch gerechter finanziert werden und zur nachhaltigen Entwicklung der Ortsgemeinde beitragen. Konkret beläuft sich der Beitragssatz für das Veranlagungsjahr 2022 auf 0,744587 €/m² und für das Veranlagungsjahr 2023 auf 0,222349 €/m². Die Zahlung wird 3 Monate nach Bekanntgabe fällig. Für Fragen zur individuellen wiederkehrenden Beitragsveranlagung für Ihr Grundstück steht Ihnen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, Herr Hinkel, Tel. 06243 - 1809593, während der Dienststunden zur Verfügung. Gemeinsam tragen wir dazu bei, die Lebensqualität in unserer Ortsgemeinde zu steigern und die Infrastruktur zu verbessern. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre aktive Mitwirkung.

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