26.06.2020

Vermietungen der Alten Güterhalle seit 24. Juni wieder möglich!

Mit Vorliegen der 10. CoBeLVO sind seit dem 24. Juni 2020 auch wieder Vermietungen der Güterhalle möglich!

§ 2 Abs. 7 regelt hierzu:
Private Veranstaltungen mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis, wie beispielsweise Hochzeitsveranstaltungen oder Geburtstagsfeiern, sind mit bis zu 75 gleichzeitig anwesenden Personen auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig […].

Bei Übergabe des Schlüssels wird das jeweils aktuell gültige Hygienekonzept ausgehändigt und es ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Mieter und Ortsgemeinde zu schließen.

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