20.06.2021

Vermietungen und Besichtigungen der Alten Güterhalle

Nach § 2 Absatz 9 der 23. CoBeLVO RLP, sind ab dem 18.06.2021 wieder “Private Veranstaltungen und Feiern in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen sind mit bis zu 25 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben, unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Es gelten 1. die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 und 2. im Innenbereich die Testpflicht nach § 1 Abs. 9. Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50, sind ab dem übernächsten Tag im Freien abweichend von Satz 1 50 gleichzeitig anwesende Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulässig.”

Laut dem “Perspektivenplan” der Landesregierung, sollen ab dem 02.07.2021 bei entsprechender Inzidenz vg. Feiern wieder mit bis zu 75 Personen möglich sein.

Offene Besichtigungen finden an folgenden Terminen statt:
05.07.2021 um 18.00 Uhr
02.08.2021 um 18.00 Uhr
06.09.2021 um 18.00 Uhr

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