Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass wir für den dem Ausbau des Teilbereichs der Bahnhofstraße in Monsheim erstmals den wiederkehrenden Ausbaubeitrag erheben müssen. Der Wiederkehrende Beitrag ist eine Form der Finanzierung von kommunalen Straßenbaumaßnahmen, bei der die Baukosten, abzüglich des 25 %igen Gemeindeanteils, auf alle zum Zeitpunkt der Beitragsveranlagung beitragspflichtigen Grundstücke des betroffenen Abrechnungsgebietes (Monsheim/ Kriegsheim) verteilt werden. Der in der Vergangenheit angewandte sogenannte „Einmalbeitrag“, bei...